Vererben & Stiften
VERMÄCHTNIS WIRKUNGSVOLL EINSETZEN.
Als Erblasserin oder Erblasser können Sie weit über den Tag hinaus wirken. Wenn Sie die AWO Rheinlandstiftung in Ihrem Testament bedenken, helfen Sie Kindern, Familien und Senior*innen, hier am Mittelrhein und schenken bedürftigen und einsamen Menschen Hoffnung auf morgen.
Ein per Testament gestiftetes Erbe an eine gemeinnützige Stiftung wie die AWO Rheinlandstiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Fragen, wie Sie die AWO Rheinlandstiftung mit einem Vermächtnis bedenken können beantworten wir Ihnen gerne. Gemeinsam mit Ihnen begrenzen wir ggf. anfallende Anwaltskosten auf das Geringstmögliche oder vermeiden diese ganz – denn auch hier gilt unser Versprechen: Ihre Hilfe soll voll und ganz den Bedürftigen zu Gute kommen.
ZUSTIFTEN
Wenn Sie sich mit den Zielen der AWO Rheinlandstiftung identifizieren und unsere Arbeit nachhaltig unterstützen möchten, dann stärken Sie unser Stiftungsvermögen mit einer Zustiftung. Damit tragen Sie langfristig zur Verwirklichung des Stiftungszweckes bei, denn Ihr zugewendetes Kapital bleibt voll erhalten. Die Erträge Ihrer Zuwendung kommen jährlich den Förderprojekten der AWO Rheinlandstiftung zu Gute. Die Höhe der Zustiftung spielt dabei keine Rolle - jede Hilfe zählt.
Kondolenzspende: Spenden im Trauerfall
Es ist ein schmerzlicher Verlust, wenn ein geliebter Mensch geht.
In Zeiten der Trauer kann es Trost spenden, an die Menschen zu denken, die auf unsere Hilfe angewiesen sind. Mit einer Bitte um Spenden statt Blumen oder Kränzen kann mit einer Kondolenzspende ein Zeichen von Hoffnung in einer traurigen und schweren Zeit gesetzt werden.
Wenn auch Sie anlässlich eines Trauerfalles um Spenden für die AWO Rheinlandstiftung bitten möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
So ist eine Kondolenzspende möglich:
Wenn Sie sich für eine Kondolenzspende zugunsten der AWO Rheinlandstiftung entscheiden, bitten Sie die Trauergäste, eine Spende unter der Angabe des Stichworts „Trauerfall Vor- und Nachname des Verstorbenen“ auf das Konto DE06 3705 0198 0040 0020 40, SWIFT-BIC: COLSDE33 zu überweisen. Weisen Sie die Kontoverbindung auch auf den Traueranzeigen aus.
Spendenbeträge bis zu 300 Euro können mit dem vereinfachten Spendennachweis in Verbindung mit dem Kontoauszug als Spende beim Finanzamt geltend gemacht werden. Nach rund sechs Wochen informieren wir Sie als Angehörige über den gespendeten Gesamtbetrag.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben dürfen wir leider keine Auskunft über personenbezogene Daten der einzelnen Spender*innen geben (Spenderliste oder Einzelbeträge).
Beispieltext:
Anstelle von freundlich zugedachten Blumen und Kränzen bitten wir um eine Spende an die
AWO Rheinlandstiftung, Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE06 3705 0198 0040 0020 40
SWIFT-BIC: COLSDE33
Stichwort: „Trauerfall Vor- und Nachname des Verstorbenen.
Wenn Sie darüber nachdenken, die AWO Rheinlandstiftung in Ihrem Testament zu berücksichtigen, eine Zustiftung zu tätigen oder eine Anlassspende zu initiieren, schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an. Ihre Hilfe ist uns wichtig. Wir freuen uns darauf, Ihnen in einem persönlichen Gespräch Wege zu zeigen, wie Sie die Arbeit der AWO Rheinlandstiftung langfristig und wirkungsvoll unterstützen können.
Kontakt & Information.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Info-Telefon
02 21/579 98-118