Wenn Sie sich mit den Zielen der AWO Rheinlandstiftung identifizieren und unsere Arbeit nachhaltig unterstützen möchten, dann stärken Sie unser Stiftungsvermögen mit einer Zustiftung. Damit tragen Sie langfristig zur Verwirklichung des Stiftungszweckes bei, denn Ihr zugewendetes Kapital bleibt voll erhalten. Die Erträge Ihrer Zuwendung kommen jährlich den Förderprojekten der AWO Rheinlandstiftung zu Gute. Die Höhe der Zustiftung spielt dabei keine Rolle - jede Hilfe zählt.
Auch als Erblasserin oder Erblasser können Sie mit Ihrem Vermächtnis weit über den Tag hinaus wirken. Falls Sie die AWO Rheinlandstiftung in Ihrem Testament berücksichtigen, ist die gesamte Summe von der Erbschaftssteuer befreit. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass in voller Höhe dem Stiftungskapital zufließt und einen dauerhaften Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft leistet.
Wenn Sie darüber nachdenken, die AWO Rheinlandstiftung in Ihrem Testament zu berücksichtigen oder eine Zustiftung zu tätigen, schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie uns an. Ihre Hilfe ist uns wichtig. Wir freuen uns darauf, Ihnen in einem persönlichen Gespräch Wege zu zeigen, wie Sie die Arbeit der AWO Rheinlandstiftung langfristig und wirkungsvoll unterstützen können.